- Der Zinshaus-Investor
- Posts
- Wohnflächenberechnung beim Mehrfamilienhaus: Ein Strategischer Leitfaden für Bauherren
Wohnflächenberechnung beim Mehrfamilienhaus: Ein Strategischer Leitfaden für Bauherren
Die Mietfläche als kritischer Erfolgsfaktor

Inhaltsübersicht
Bei Ihrer Anmeldung zum Newsletter verspreche ich Ihnen u.a. auch: Der kümmert sich eher nicht um Hardcore technische Details. Das machen Planer und ausführende Gewerke für Sie. Betreffen solche technischen Details allerdings die Mietfläche, dann gilt wie bei Baukostenschätzungen: Überlassen Sie nichts den anderen. Mietfläche/Wohnfläche sind Ihre Einnahme. Niemand hat daran so viel Interesse wie Sie!
1 Einleitung: Warum jeder Quadratzentimeter zählt
Ein aktuelles BGH-Urteil (27.09.2023, VIII ZR 117/22) zeigt exemplarisch, wie entscheidend selbst kleinste Details bei der Wohnflächenberechnung sein können: Zwei Türnischen von je 0,10 m² waren das Zünglein an der Waage in einem Rechtsstreit über die korrekte Wohnfläche.
Die Vermieterin hatte "ca. 48 m²" im Mietvertrag angegeben, der Sachverständige ermittelte 43,38 m². Nur durch die Anrechnung der Türnischen – die der BGH in diesem Fall als wohnwerterhöhend einstufte – blieb die Abweichung unter der kritischen 10%-Marke. So bereits berichtet in der Januar 28-Ausgabe des Newsletters.
Diese Entscheidung verdeutlicht: Die Wohnflächenberechnung ist kein theoretisches Konstrukt, sondern hat direkte Auswirkungen auf Ihre Investition:
Finanzierung: Banken bewerten Ihr Objekt maßgeblich nach der Wohnfläche
Ertrag: Jeder Quadratmeter generiert Mieteinnahmen
Nebenkosten: Die Verteilung basiert auf den Wohnflächen
Steuern: Die Grundsteuer orientiert sich an der Wohnfläche
Verkaufswert: Der Quadratmeterpreis ist zentrale Bewertungskennzahl
Als Bauherr eines Mehrfamilienhauses müssen Sie die Grundlagen und Optimierungsmöglichkeiten der Wohnflächenberechnung kennen – nicht um Flächen zu "erschleichen", sondern um legal das Maximum aus Ihrer Investition herauszuholen.
Was genau ist eine Türnische?
Eine Türnische entsteht dort, wo die Wand "zurückspringt", um eine Tür aufzunehmen. Beispiel: Bei einer 24cm dicken Wand, die im Türbereich auf 10cm zurückspringt, entsteht eine 14cm tiefe Nische. Diese bildet links und rechts der Tür jeweils eine kleine Fläche. Nach WoFlV §4 zählen solche Nischen nur zur Wohnfläche, wenn sie tiefer als 13cm sind UND einen eigenen Wohnwert haben. Nicht zu verwechseln mit der Türzarge (dem Rahmen, in dem die Tür hängt). Die Fläche vor und hinter der Tür sowie in der Tür zählt dabei übrigens immer MIT zur Wohnfläche. 🤷♂️
2 Die rechtlichen Grundlagen verstehen
Zwei zentrale Normen
Im deutschen Recht existieren zwei maßgebliche Standards für die Flächenberechnung:
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Gilt seit 2004
Standard für Wohnraum
Höchste Rechtssicherheit bei Vermietung
Detaillierte Regelungen für Wohnnutzung
DIN 277
Ursprünglich für Nutzflächen konzipiert
Umfassendere Flächendefinition
Oft größere Gesamtflächen
Weniger Rechtssicherheit bei Vermietung
Die wichtigsten Grundregeln der WoFlV
Zur Wohnfläche zählen grundsätzlich:
Räume mit voller Höhe (≥2m): 100%
Räume mit eingeschränkter Höhe (1-2m): 50%
Balkone/Terrassen: 25-50%
Beheizte Wintergärten: 100%
Unbeheizte Wintergärten: 50%
Nicht zur Wohnfläche zählen:
Räume unter 1m Höhe
Treppen mit mehr als 3 Stufen
Schornsteine und Pfeiler >0,1m²
Unbeheizte Kellerräume
Gemeinschaftsflächen
Die 10%-Regel als kritische Marke
Eine zentrale Rechtsprechung besagt: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, liegt ein Mangel vor. Dies berechtigt zu:
Mietminderung
Rückforderung überzahlter Miete
Ggf. außerordentlicher Kündigung
Praxis-Tipp: Verwenden Sie im Mietvertrag präzise Flächenangaben statt "ca."-Angaben. Eine exakte Vermessung ist günstiger als spätere Rechtsstreitigkeiten.
3 Was zählt zur Wohnfläche? Die Details entscheiden
Standardflächen im Überblick
Folgende Räume werden grundsätzlich zu 100% als Wohnfläche angerechnet:
Wohn- und Schlafzimmer
Küchen und Bäder
Flure (innerhalb der Wohnung)
Büro- und Arbeitszimmer
Ankleiden (mit ausreichender Größe)
Sonderflächen clever nutzen
Kellerräume
Voraussetzung für Wohnnutzung:
Mindesthöhe je nach Bundesland 2,30-2,40m
Ausreichende Fenster (1/8 bis 1/10 der Grundfläche)
Beheizbarkeit
Praxis-Tipp: Bei Hanglage oder Split-Level-Bauweise können Kellerräume oft elegant als vollwertige Wohnfläche erschlossen werden
Balkone und Terrassen
Gemäß §4 Abs. 4 WoFlV maximal 50% Anrechnung
In der Praxis meist 25% Standard-Ansatz
Höhere Anrechnung (bis 50%) muss begründet und vertraglich fixiert werden
Wichtig: Auch bei hochwertiger Ausführung (Verglasung, Überdachung etc.) ist keine Anrechnung über 50% möglich
Gestaltungs-Tipp: Bei vollständiger Verglasung prüfen, ob die Einstufung als Wintergarten möglich ist (dann 50% ohne Heizung, 100% mit Heizung)
Wintergärten
Unbeheizt: 50% Anrechnung
Beheizt: 100% Anrechnung, aber nur wenn:
Fest installierte Heizung (mobile Heizlüfter reichen nicht)
Ganzjährige Beheizbarkeit auf Wohnraumtemperatur
Heizleistung muss für Raumvolumen ausreichend sein
Kosten-Nutzen-Tipp: Die Investition in eine normgerechte Heizung kann sich durch die erhöhte anrechenbare Wohnfläche amortisieren. Lassen Sie sich die Auslegung vom Heizungsbauer bestätigen.
Dachgeschosse
Ab 2m Höhe: 100% Anrechnung
1-2m Höhe: 50% Anrechnung
Planungs-Tipp: Durch geschickte Gauben- oder Dachfensterplatzierung können die vollwertigen Flächen maximiert werden
Kritische Details beachten
Säulen und Stützen
Gemäß WoFlV: Abzug von der Wohnfläche nur bei Querschnitt >0,1m²
Bei quadratischem Querschnitt muss die Seitenlänge also unter 31,6 cm, bei rundem Querschnitt unter 35,68 cm liegen
Wichtig: Die statische Auslegung hat ganz offensichtlich immer Vorrang
Design-Tipp: Wo statisch möglich, können Stützen in Wände integriert oder als Wandscheiben ausgeführt werden. Die reine Aufteilung einer notwendigen Stützfläche in mehrere kleinere Stützen nur zur Umgehung der 0,1m²-Grenze ist rechtlich problematisch.
Türnischen
Grundsätzlich kein Abzug nötig wenn:
Eigener Wohnwert vorhanden
Sinnvoll nutzbar (z.B. als Mini-Garderobe)
Gestaltungs-Tipp: Türnischen bewusst als Gestaltungselement einplanen und, wo immer möglich, ganz vermeiden – statisch nicht tragende Wände sind im Trockenbau leicht verschiebbar und nicht breiter als die Türzarge
Treppen in Maisonetten
Treppen mit >3 Stufen: kein Wohnraum
Flächen unter Treppen: je nach Höhe 0-100%
Optimierungs-Tipp: Treppenlauf so planen, dass darunter maximale nutzbare Höhe entsteht
4 Optimierungspotenziale für Bauherren
Planungsphase
Grundrissoptimierung
Vermeidung "toter" Flächen
Effiziente Erschließung
Flexible Raumaufteilung: Beachten Sie bei beweglichen Trennwänden oder Schiebeelementen, dass diese gemäß WoFlV zur Wohnfläche zählen - im Gegensatz zu festen Wänden, die abgezogen werden. Die Grundfläche wird dabei in der tatsächlich ausgeführten Position berechnet.
Technische Optimierung
Minimierung von Technikflächen für mehr vermietbare Fläche
Fenstergrößen und -positionen
Konstruktive Details (Stützen, Wände)
Rechtliche Optimierung
Lokale Bauvorschriften prüfen
Genehmigungsfähigkeit sicherstellen
Dokumentationsanforderungen beachten
Optimierungs-Tipp: Gebäude-Typ “E”
Beachten Sie, dass hohe Energiestandards mittlerweile nicht nur als unnütz angesehen werden, sondern neben offensichtlicher Wohnflächenverschwendung, z.B. durch übergroße Lüftungsgeräte in der Wohnung, mit der Wandstärke auch ganz entscheidende Wohnflächen-Verschwendung aufweisen.
Rechnen Sie bei einem quadratischen Raum von 5 mal 5 m mal eine 5 cm dickere Wand ein: 0,05 x (5,00 - 0,05) = 0,2475 ~ ¼ m2
Macht bei 16 €/m2 Mietfläche ca. 4 € pro Monat oder ca. 50 € im Jahr an verpasster Miete. Über den Daumen gepeilt macht das bei einer Zinsrate von 3% einen Langzeitwertverlust von ~50 € / 0,03 = 1667 € in heutigem Geldwert. Die schweißen Sie einfach so zum Fenster heraus.
In der Praxis weichen Wandformate und damit -stärken durchaus sehr viel mehr als 5 cm voneinander ab!
Bauphase
Qualitätssicherung
Regelmäßige Maßkontrolle
Dokumentation kritischer Details
Fotodokumentation der Ausführung
Flexibilität bewahren
Reserven für spätere Anpassungen
Nachrüstoptionen einplanen
Zukunftssichere, aber minimale Installationen
Nach Fertigstellung
Intelligente Flächenermittlung
Eigenständige, sorgfältige Dokumentation der Vermessung
Nutzung des legalen Spielraums der 10%-Regel
Besonders bei Neubauten: Großzügige Interpretation wo vertretbar
Vermeidung unnötiger Technikflächen zugunsten vermietbarer Fläche
Rechtssichere Dokumentation
Detaillierte Wohnflächenberechnung mit nachvollziehbarem Berechnungsweg
Fotodokumentation kritischer Details
Klare Dokumentation der angewandten Berechnungsmethode
5 Rechtliche und ethische Grenzen
Verschiedene Berechnungsmethoden legal nutzen
Die Anwendung verschiedener Normen ist nur in klar getrennten Kontexten zulässig:
WoFlV für Mietverträge und Wohnflächenberechnung (rechtlich verbindlich im preisgebundenen Wohnraum)
DIN 277 für technische Planungen und Baukostenermittlung
Für die Grundsteuer: Kombination möglich, aber transparent dokumentieren
Wichtig: Eine parallele Anwendung verschiedener Normen für denselben Zweck (z.B. zwei verschiedene Wohnflächenberechnungen für Mietverträge) ist nicht zulässig und kann als Täuschung gewertet werden.
Best Practices für rechtssichere Optimierung
Dokumentation
Verwendete Berechnungsmethode klar benennen
Alle Annahmen dokumentieren
Nachvollziehbare Begründungen
Kommunikation
Transparente Information der Mieter
Klare vertragliche Regelungen
Professionelle Vermarktungsunterlagen
Ethische Grundsätze
Keine bewusste Täuschung
Faire Flächenangaben
Nachhaltige Vermietungspraxis
6 Fazit
Die optimale Planung und Berechnung der Wohnfläche ist ein zentraler Erfolgsfaktor für Ihre Mehrfamilienhaus-Investition. Durch intelligente Planung und Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen können Sie den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig steigern – ohne dabei ethische Grenzen zu überschreiten.
Entscheidend ist dabei:
Frühzeitige Planung der Optimierungspotenziale
Professionelle Umsetzung und Dokumentation
Transparente und rechtssichere Gestaltung
Langfristig nachhaltige Vermietungsstrategie
Und am Ende des Tages gilt auch: Gesetzgeber und Behörden werfen Ihnen als Mehrfamilienhaus-Bauherrn genug Steine in den Weg, und Normen repräsentieren gerade bei einem Neubau nicht unbedingt exakt Umfang und Qualität Ihres geschaffenen Wohnraums. Damit scheint es mehr als fair, bei der 10%-Toleranz eher zu Ihren Gunsten zu entscheiden, als einen übereifrigen Sachverständigen eine exakte (Minimal-)Fläche berechnen zu lassen, die, einmal festgeschrieben, Ihnen in Zukunft keinen rechtlichen Spielraum lässt.
Disclaimer: Wie üblich handelt es sich bei Obigem um keine rechtliche oder steuerliche Beratung und ich übernehme keine Verantwortung für Richtigkeit oder Vollständigkeit der gemachten Angaben.